Beamtenrecht

Das Beamtenrecht hat in Bezug auf das Arbeitsrecht eine besondere Stellung. Im öffentlichen Dienst (dem Staat, den Provinzen, den Gemeinden, den Wasserwirtschaftsverbänden, den Polizeibehörden, usw.) sind die Angelegenheiten oft etwas anders geregelt als im Betriebsleben. Außerdem wurden durch z.B. Privatisierungen, Wachstum und Reorganisationen im Bildungswesen und der Pflege die Positionen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht immer verdeutlicht.

Dies gilt ebenfalls für Gemeinden. Hier spielen Themen wie Entlassungen, Beamtenbezüge oder –leistungen, Reorganisationen und Finanzierungen eine Rolle. Wann immer juristische Fragen auftauchen, erfordern diese einen Rechtsanwalt, die ein Spezialist im Beamtenrecht ist und die Regeln und Möglichkeiten der Beamtenversorgung im Ruhestand kennt. Dazu braucht es Rechtsanwälte, die den Kern der Sache erkennen, wirkliche Empfehlungen geben und wenn nötig prozessieren können. Diese Rechtsanwälte finden Sie bei uns, unter anderem in der Praxisgruppe Beamtenrecht.

 
 
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