Im Bereich “Bildungsrecht” bearbeiten unsere Spezialisten sehr breitgefächerte Angelegenheit, durch die sich die Bildung wie ein roter Faden zieht. Sie vertreten Schulen bei ihren Verträgen mit dem öffentlichen Dienst/Staat. Sie beraten Gemeinden bei ihren Verhandlungen mit Einrichtungen über beispielsweise Gebäude, Budgets oder die Gründung von neuen Schulen. Sie vertiefen sich in Rentenangelegenheiten und Arbeitskonflikte. Unsere Spezialisten stehen Lehrlingen, Studenten und Eltern bei, wenn in der Beziehung zu einer Bildungsstätte ein Konflikt entsteht. Meistens geht es um empfindliche Angelegenheiten, da in der Bildung immer Menschen betroffen sind. Dieser Bereich steht im besonderen gesellschaftlichen Interesse, da Artikel 23 des Grundgesetzes, der die Bildungsfreiheit regelt, nicht mehr für jeden selbstverständlich ist.
Dies erfordert Spezialisten mit einer breiten Orientierung. Denn im Bildungsrecht kommen auch Rechtsgebiete wie das Verwaltungsrecht, das Mietrecht, das Arbeitsrecht und das Beamtenrecht zusammen und verleiht die Gesetzgebung der Bildung jedem dieser Rechtsgebiete eine eigene Note. Öffentliche und spezielle Bildung besitzen ihre eigenen Eigenarten, deren Finessen und Empfindlichkeiten unsere Praxisgruppe genauestens kennt.