Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht stellt ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet dar. Es umfasst alle Rechtsvorschriften, die einen Bezug zum Gesundheitswesen haben. Fragestellungen aus nahezu allen Rechtsgebieten finden sich hierin wieder: das Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungs-, Straf- und Disziplinarrecht und internationales Recht. Die Veränderung von einem funktionsgerichteten zu einem bedarfsgerichteten Gesundheitswesen hat zu der Einführung eines regulierten Marktes mit allen rechtlichen Konsequenzen geführt. Medizinische Einrichtungen müssen sich daher immer mehr als Unternehmen profilieren, was zu unternehmerisch relevanten Fragestellungen führt.
Unsere Spezialisten im Gesundheitsrecht stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn sie Fragen im Bereich des Gesundheitswesens haben. Dabei denken wir auch an medizinische Einrichtungen, Heilberufe, Interessenvertretungen und Branchenorganisationen. Fragestellungen können beispielsweise sein:  

  • ein Konflikt innerhalb einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Personengesellschaft, oder zwischen Geschäftsführung und Gesellschaft
  • Disziplinarrecht und medizinische Haftung
  • die rechtliche Position des medizinischen Personals
  • Qualitätsanforderungen
  • ambulante Medizin
  • die Rechte der Patienten
  • das Krankenversicherungsgesetz und Fragestellungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • das Arzneimittelgesetz
  • rechtliche Aspekte von medizinwissenschaftlichen Tests mit Menschen
  • rechtliche Strukturen, Fusion und Zusammenarbeit
  • Finanzierung und Tarife
  • Bauen im Gesundheitswesen
  • Vergabe- und Wettbewerbsrecht.

 

 
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