Insolvenzrecht

Unsere Rechtsanwälte aus der Praxisgruppe Insolvenzrecht beraten und (wenn nötig) vertreten Sie bei (drohenden) finanziellen Schwierigkeiten in Bezug auf unter anderem Restrukturierungen und Restrukturierung/Übernahme nach einem Insolvenzverfahren. Sie verfügen über die benötigte Kenntnis und Erfahrung auf dem Gebiet der Geschäftsführungshaftung und bei Sicherheitsrechten sowie bei Verpfändung oder Hypothek. Unsere Spezialisten vertreten unter anderem auch Geldgeber, Gläubiger und Unternehmen bei Verhandlungen über Vertragsabschlüsse. Regelmäßig werden unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter dieser Praxisgruppe in Insolvenzverfahren, gerichtlichen Zahlungsaufschüben und Privatinsolvenzen durch das Insolvenzgericht zum Insolvenzverwalter oder Treuhänder bestellt. 
Bei unserer Beratung legen wir den höchsten Wert auf eine geeignete praktische Lösung.