Sie erwägen, ein Wohnhaus, ein Appartement oder ein Geschäftsgebäude zu mieten. Sie fragen sich, ob Sie Ihr Boot gegen Zahlung einem Bekannten mitgeben können. Sie möchten ein Stück landwirtschaftlichen Bodens einem Landwirt vorübergehend zur Nutzung überlassen.
Sie möchten dann vermieten, wenn Sie wissen, dass Sie Ihr zur Verfügung gestelltes Objekt nach Ablauf des Mietzeitraums in gutem Zustand zurückerhalten und Sie in dem Zeitraum eine angemessene Vergütung dafür bekommen. Oder Sie haben bereits vermietet und Sie finden, dass es an der Zeit ist, um Ihr zur Verfügung gestelltes Objekt wieder zurückzuerhalten.
Dies sind einige der Themen, bei denen Ihnen unsere Spezialisten der Praxisgruppe Mietrecht zur Seite stehen können.
Die Mietrechtspezialisten von KienhuisHoving beraten und begleiten Sie unter anderem bei:
- der Erstellung und Überarbeitung von Konzeptions- und Absichtsvereinbarungen,
- den Verhandlungen über die Mietbedingungen,
- der Erstellung von (Unter-) Mietverträgen oder Gebrauchsüberlassungsverträgen,
- Mietstreitigkeiten (u.a. Einfordeurng der Miete, ungestörtes Mietwohnen, Belästigung, Mängel),
- der Aktualisierung von Hausordnungen,
- Mieterhöhungen,
- Wartungsverträgen,
- Renovierung und Abriss,
- Aufgaben und Fragen der Eigentümereinigung,
- Hausbesetzungen,
- Beendigungs- und Räumungsverfahren.
Sie stehen Ihnen ebenfalls bei, wenn Sie verwandte Fragen zu den Themen wie Verkauf von vermieteten oder verpachteten, unbeweglichen Sachen haben und sie klären über Nachbarschaftsrecht und Grunddienstbarkeit auf.