Unsere Praxisgruppe Rentenversicherungsrecht beschäftigt sich mit allen Aspekten ihres Fachgebiets. Vor allem kommen dabei die Regelungen in Bezug auf das Rentenversicherungsrecht, wie sie zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart und bei einem Rentenfonds oder einer Versicherung hinterlegt wurden, zur Sprache. Dieses Spezialgebiet umfasst unterschiedliche Fragestellungen, die unter juristischen Gesichtspunkten in Kombination mit versicherungstechnischen sowie steuerlichen Aspekten beleuchtet werden. Eine schnelle und praktische, lösungsgerichtete Arbeitsweise in sowohl der Beratungs- aber auch Prozesspraxis kennzeichnet diese Praxisgruppe. Unsere Spezialisten richten sich dabei an Arbeitgeber, Rentenfonds, Organe der Mitbestimmung sowie Arbeitnehmer. Ebenfalls werden unsere Spezialisten oft regelmäßig von anderen Kanzleien gebeten, diese in rentenversicherungsrechtlichen Fragen zu unterstützen und deren Mandanten zu beraten.
Spezialismen der Praxisgruppe Rentenversicherungsrecht sind unter anderem:
- Fusionen und Übernahmen, Sorgfaltsüberprüfung der Rentenzahlungen und vertragliche Rentenbestimmungen
- Fragen zur Indexierung
- Gleichstellung
- Änderungen von Rentenversicherungsregelungen und das Outsourcing der Rentenversicherung
- (kollektive) Wertübertragung
- Mitbestimmung, Verantwortlichkeit und interne Kontrolle
- Aufgabenbegrenzung, freiwillige Zugehörigkeit
- Informationen, Beratung und bestimmte Wahlrechte.