RAUMPLANUNGSRECHT

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Raumplanungsrecht

Das Raumplanungsrecht bezieht sich auf die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden, die Verteilung von Raum und die Einrichtung einer Lebensumgebung. Unsere Spezialisten beschäftigen sich daher unter anderem mit Flächennutzungsplänen, Landschaftsplänen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Bau- und Umweltgenehmigungen, Natura 2000-Gebieten, der Luftqualität, Lärmschutz, Denkmalschutzgenehmigungen, der Umsetzung und Planungsschäden. Die Tätigkeiten unserer Rechtsanwälte erstrecken sich über Beratungen sowie die Vertretung bei Gerichtsverfahren. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Tätigkeiten besteht aus der Beratung bei umfangreichen, komplexen Projekten wie der Realisierung von Wohn- und Industriegebieten, dem Anlegen von Natur- und Erholungsgebieten, Stadien, Flughäfen und der allgemeinen Infrastruktur. Unsere Spezialisten bieten Ihnen dabei ausgezeichnete Unterstützung bei dem Durchlaufen der notwendigen Beschlussverfahren. Da geht es beispielsweise um das Bestimmen der geeigneten rechtlichen Strategie, bei der immer die unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Interessen berücksichtigt werden müssen. Unsere Klientel besteht unter anderem aus (halb-)staatlichen Organisationen, Projektentwicklern, Bauunternehmen, Architekten und Privatpersonen.