Umweltrecht

Die zivilrechtliche Praxis behandelt unter anderem die Bodenbelastung. Die Tätigkeiten bestehen aus der Beratung bei Kauf und Verkauf von belasteten Geländen, der Wiederentwicklung von belasteten Standorten, der Erstellung von Verträgen, in denen das Risiko von und die Haftung für Bodenbelastungen geregelt ist, und der Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren.

Die Tätigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bestehen aus der Begleitung von Beschlussfassungen und dem Einsatz gegen Beschlüsse im Rahmen des Bodenschutzgesetzes. Das Arbeitsgebiet umfasst außerdem die Begleitung von Unternehmen bei der Einreichung von Anträgen für Umweltgenehmigungen oder eines Antrags zur Änderung von Genehmigungsvorschriften und der Vertretung bei verwaltungsrechtlichen Verfahren im Fall von Einspruch gegen beispielsweise Lärm- oder Geruchsbelästigung, die durch ein Unternehmen verursacht werden. Darüber hinaus führen und begleiten wir Verfahren gegen Verstöße gegen das Umweltschutz- und das Bodenschutzgesetz und dem Beschluss über Bodenqualität.

Unsere Mandanten sind sowohl Behörden als auch Projektentwickler, Bau- und Handwerkerbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften, Umweltbüros und Privatpersonen.