In der Praxisgruppe Verwaltungsrecht werden Angelegenheiten behandelt, an denen der (halb-)öffentliche Dienst beteiligt ist, beispielsweise bei Enteignungen oder Lärmbelästigung durch das Anlegen von Verkehrswegen. Sowohl den Privatpersonen als auch dem (halb-)öffentlichen Dienst stehen unsere Spezialisten des Verwaltungsrecht zur Verfügung.
Das Verwaltungsrecht erstreckt sich über ein breites Themengebiet. Dies zeigt sich in der Auflistung der spezifischen Gebiete des Verwaltungsrechts:
- Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht (Raumordnungsrecht, Verwaltungsbaurecht, Naturschutzrecht, Bodenpolitik, Vorkaufsrecht, Enteignungsrecht)
- Umweltrecht, Lärmbelästigung, Bodenschutz
- Staatshaftungsrecht und Vertragsrecht im öffentlichen Dienst/Nutzungsverträge
- Beamtenrecht (Reorganisationen, funktionsbezogene Personalbeurteilungen, rechtliche Positionen, Arbeitsunfähigkeit, Renten)
- Bildungsrecht (Studienfinanzierung, sonstige Finanzierung, rechtliche Position)
- Verwaltungsprozessrecht und allgemeines Verwaltungsrecht
- internationales und europäisches Verwaltungsrecht
- diverse verwaltungsrechtliche Gebiete wie das Agrarrecht, Gesundheitsrecht, Denkmalschutzrecht, Bodenschutzrecht (Mineraliengewinnung), öffentlicher Raum (Straßengesetze u.a.),Verkehrsrecht, Sicherheit der Lebensmittel (Lebensmittelgesetz u.a.), Städtebaurecht und Wohnungswesen, Wasserwirtschaftsrecht und ähnliche.