Aus KienhuisHoving wird Kienhuis Legal
Neue Website bald online
Website
KienhuisHoving-Academy

Ab 2016 müssen Jahresabschlüsse frühzeitiger hinterlegt werden

Ab dem Geschäftsjahr 2016 müssen Jahresabschlüsse einer niederländischen B.V. oder N.V. einen Monat früher als bisher beim Handelsregister hinterlegt werden.

Die Hinterlegungsfrist beträgt jetzt noch höchstens 13 Monate, wird aber auf 12 Monate verkürzt. Spätestens am 31. Dezember des Folgejahres, erstmals am 31. Dezember 2016, muss die Hinterlegung der Jahresabschlüsse stattgefunden haben.

Die Änderung ist durch eine kürzlich vorgenommene Gesetzesänderung entstanden, wodurch ein Aufschub zur Erstellung des Jahresabschlusses in Zukunft nicht mehr für sechs Monate sondern nur noch für fünf Monate erteilt wird. 

Viele Satzungen enthalten noch die alten Fristen. Durch die Gesetzesänderung sind diese Fristen jedoch nicht mehr anwendbar. 

Diese Änderung bietet übrigens keine Lösung in der Frage, ob bei einer B.V., in der alle Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer sind, der Jahresabschluss bereits innerhalb von elf Monaten hinterlegt sein muss. 

In der Praxis ist diese Änderung von großer Wichtigkeit. Wenn Jahresabschlüsse im Falle eines (späteren) Insolvenzverfahrens nicht rechtzeitig hinterlegt wurden, kann dies zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen. Das ultimative Datum muss daher noch sichtbarer im Kalender der Gesellschaft notiert werden. 

Die Gesetzesänderung wirkt sich auf alle Geschäftsjahre aus, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. 

Matthijs van Rozen

Arjen Westerdijk

 

Teams

 

Teilen