Aus KienhuisHoving wird Kienhuis Legal
Neue Website bald online
Website
KienhuisHoving-Academy

Aktuelle Entwicklungen zum Thema Zinsswap

In den letzten Jahren zeigen sich Banken nur noch selten bereit, Unternehmen ein Darlehen mit festem Zinssatz zu gewähren. Ein variabler Zinssatz bringt jedoch eine große Unsicherheit bezüglich der monatlichen Kosten mit sich. Banken haben darum ein derivates Finanzgeschäft entwickelt, den so genannten Zinsswap, der normalerweise wie folgt funktioniert.

Ein Unternehmen schließt einen Darlehensvertrag mit einer Bank. In Bezug auf das Darlehen muss das Unternehmen einen variablen Zinssatz, orientiert am Marktzins, und einen Zinsaufschlag bezahlen. Bei einem Zinsswap wird nun der variable Darlehenszinssatz (nicht aber der Zinsaufschlag!) gegen einen festen Zinssatz „ausgetauscht“. De facto zahlt das Unternehmen den variablen Darlehenszinssatz, den Zinsaufschlag und den festen Zinssatz an die Bank, während es von der Bank den variablen Darlehenszinssatz erstattet bekommt. Übrig bleibt ein Darlehen mit einem festen Zinssatz und dem Zinsaufschlag. Ein Zinsswap beinhaltet also ein gewisses Spekulationselement. Steigt der Marktzins, dann zahlt das Unternehmen dank des Zinsswaps weniger Zinsen. In den letzten Jahren ist der Marktzins jedoch nicht wie erwartet gestiegen, sondern gesunken. Infolge dessen konnten Unternehmen nicht von dem Zinsswap profitieren und haben sie im Endeffekt einen finanziellen Verlust erlitten. Zudem haben Banken oftmals den Zinsaufschlag erhöht.

In den Niederlanden hat sich in den letzten Monaten Einiges bezüglich des Zinsswaps ereignet. Drei Ereignisse werden hier näher erläutert: die niederländische Rechtsprechung, die Eröffnung einer separaten Beschwerdeinstanz beim Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid), dem niederländischen Beschwerdeinstitut für Dienstleistungen im Finanzsektor, und die Neubeurteilung der Dienstleistungen von Banken bei Zinsswaps.

Rechtsprechung
Laut der niederländischen Rechtsprechung ist ein Zinsswap ohne jeden Zweifel ein komplexes derivatives Finanzprodukt. Wie dieses Produkt funktioniert, wurde den Unternehmen nicht in allen Fällen von der Bank deutlich erläutert, was einen Verstoß gegen die besonderen Sorgfaltspflichten der Bank darstellen kann. Auch in den letzten Monaten haben niederländische Gerichte wieder geurteilt, dass Banken ihre besonderen Sorgfaltspflichten nicht erfüllt haben und somit den Schaden, dem das Unternehmen entstanden ist, (teilweise) zu ersetzen haben. Wichtig bei der Sorgfaltspflicht ist, dass die Bank das Unternehmen vollständig, verständlich und korrekt informiert und dabei den (individuellen) Hintergrund des Unternehmens berücksichtigt.

Eröffnung der Beschwerdeinstanz beim Kifid
Am 26. Januar 2015 hat das Kifid die neue Beschwerdeinstanz für mittelständische und Kleinbetriebe, die sich ausschließlich mit Zinsswaps beschäftigt, eröffnet. Bis zum 31. Dezember 2016 kann eine begrenzte Gruppe dieser Unternehmen eine Beschwerde beim Kifid einreichen. Die Grenze wird u.a. bei der Größe des Unternehmens und bei der Laufzeit des Zinsswaps gezogen. Ein Unternehmen, welches mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt und einen Umsatz oder eine Bilanz von mehr als EUR 10 Millionen hat, ist von der Beschwerdeinstanz ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zinsswaps, deren Laufzeit vor dem 1. April 2014 abgelaufen ist.

Das Beschwerdeverfahren beim Kifid bietet in den Niederlanden eine günstige (EUR 500 Beschwerdegeld) und schnelle Alternative für den Gang zum Gericht. Bezüglich der Kosten ist jedoch Vorsicht geboten, denn das Kifid kennt keine Prozesskostenverurteilung. Kosten für Anwälte und andere Berater müssen vom Unternehmen selbst gezahlt werden. Zudem erhält das Unternehmen beim Kifid kein vollstreckbares Urteil. Die Erfüllung der Entscheidung durch Banken wird jedoch dadurch garantiert, dass sich die Banken freiwillig beim Kifid angeschlossen haben und diese ausgeschlossen werden, sollten sie die Entscheidung nicht respektieren. Bisher ist noch nicht deutlich, wie viele Unternehmen diese Alternative nutzen werden. Eine Entscheidung der Beschwerdeinstanz ist auf jeden Fall noch nicht bekannt.

Neubeurteilung der Dienstleistungen von Banken
Die niederländische Autoriteit Financiële Markten (AFM) veröffentlichte am 31. März 2015 einen Bericht bezüglich der Neubeurteilung der Dienstleistungen von Banken bei Zinsswaps. Aus dieser Neubeurteilung ergab sich Folgendes:

  • die Informationserteilung war häufig mangelhaft: Kunden wurden nicht (rechtzeitig), unvollständig oder falsch informiert. Oft wurden nur die Vorteile, nicht aber die Nachteile eines Zinsswaps erläutert;
  • die Inventarisierung der Kundendaten war teilweise unvollständig: durch das Fehlen der Unterlagen ist es schwierig, die Dienstleistung zu rekonstruieren.


Sollten diese Mängel festgestellt werden, müssen Banken dem betreffenden Unternehmen bis Ende 2015 eine Lösung anbieten. Die Lösungsmöglichkeiten reichen, abhängig von allen Gegebenheiten des jeweiligen Falls, von (erweiterter) Informationserteilung bis hin zur Zahlung von (teilweisem) Schadensersatz.

Der Zinsswap und die damit zusammenhängenden Sorgfaltspflichten der Banken bleibt im niederländischen Recht ein aktuelles und sich schnell entwickelndes Thema. Für Unternehmen, die einen Zinsswap abgeschlossen haben, kann es lohnenswert sein, diesen rechtlich durchleuchten zu lassen.

Teams

 

Teilen