Artikel gepostet am 24 Mai 2016 14:59 durch Kristina Adam
Arbeiten Sie mit Freelancern? Aufgepasst!
Die Erste Kammer des niederländischen Parlaments hat Anfang Februar 2016 ein Gesetz verabschiedet, wodurch die VAR- Erklärung zur Arbeitsbeziehung für Selbständige seitdem 1. Mai 2016 entfällt.
Wie war das nochmal mit dieser Erklärung?
Wenn ein Auftragnehmer (oft ein Freelancer) auf Grundlage einer VAR-Erklärung beschäftigt ist, ist der Auftraggeber ab dem Moment grundsätzlich freigestellt von der zu erhebenden Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
Was verändert sich nun?
Der niederländische Fiskus (Belastingdienst) kann seine Forderungen bald sowohl bei dem Auftragnehmer als auch bei dem Auftraggeber durchsetzen.
Vor allem Auftraggeber werden Maßnahmen ergreifen müssen, um eine Nachforderung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden.
Praktische Tipps
Verwenden Sie ab dem 1. Mai 2016 einen Dienstvertrag, der alle Anforderungen des Belastingdienst erfüllt.
Das Risiko einer Nachforderung ist nahezu null, wenn:
- der Dienstvertrag die Nummer und das Datum eines vom Belastingdienst beurteilten Mustervertrages (zu finden auf der Website des Belastingdienst) enthält;
- der Dienstvertrag die hervorgehobenen Bestimmungen aus dem vorgenannten Mustervertrag enthält;
- der Rest des Vertragsinhalts mit den hervorgehobenen Bestimmungen übereinkommt;
- die getroffenen Absprachen mit der Praxis übereinstimmen.
Selbstverständlich ist es auch möglich, in dem Zusammenhang einen Mustervertrag vom Belastingdienst komplett zu übernehmen, aber fraglich ist, ob dieses Muster auf den jeweiligen Einzelfall, also auch Ihre Situation, ausreichend abgestimmt ist.
Zum Schluss
Das neue Gesetz musste bis zum 1. Mai 2017 umgesetzt werden.
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