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Das niederländische Gewährleistungsrecht

Artikel gepostet am 10 März 2023 16:14 durch Kristina Adam
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

(Update März 2023) Wer kennt das nicht: Man hat einen neuen Fernseher gekauft und dieser geht nach zwei Jahren kaputt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern meist auch teuer. Hat ein Käufer nach niederländischem Recht in dieser Situation noch Ansprüche gegen den Verkäufer? Dieser Blog bespricht in groben Zügen das niederländische Gewährleistungsrecht.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht

Nach niederländischem Recht hat ein Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Produkt, welches die Eigenschaften hat, die man als Käufer erwarten kann. Ist das Produkt mangelhaft, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Er kann vom Verkäufer die Reparatur bzw. eine Ersatzlieferung verlangen oder letztendlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Beim Verbrauchsgüterkauf ist auch eine Kaufpreisminderung möglich. Der Käufer muss sich also nicht mit einem Gutschein oder einem Rabatt begnügen.

Um seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen zu können, muss der Käufer aber – und dies ist anders als in Deutschland – den Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels hierüber informieren (Rügepflicht). Bei B2C Verträgen wird eine Frist von zwei Monaten noch als angemessen betrachtet. Bei B2B Geschäften kann die Fristen kürzer sein. Rügt der Käufer die Mängel nicht rechtzeitig, verliert er all seine Gewährleistungsrechte.

Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren dann nach Ablauf von zwei Jahren nach der Mängelrüge. Diese Verjährung kann relativ einfach gehemmt werden, nämlich indem der Käufer den Verkäufer schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordert oder sich unzweifelhaft seine Ansprüche vorbehält. Dann beginnt eine neue Frist von zwei Jahren.

Folgen

Im hiervor genannten Fall des defekten Fernsehers kann der Käufer also auch noch nach zwei Jahren den Verkäufer haftbar machen. Ein niederländischer Verkäufer ist daher – im Gegensatz zum deutschen Recht – theoretisch zeitlich unbegrenzt haftbar. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann dies vertraglich nicht abbedungen werden, bei B2B Kaufverträgen allerdings schon.

Haftet ein Verkäufer also noch nach beispielsweise 15 oder 20 Jahren? Das hängt im Grunde von der Lebensdauer des Produktes ab. Von einem Kühlschrank kann erwartet werden, dass dieser mehrere Jahre funktioniert. Dagegen wird ein kostengünstiger DVD Spieler wohl eine kürzere Lebensdauer haben. Diverse Branchen haben für Geräte auch Richtlinien über die Lebensdauer erstellt.

Allerdings muss der Käufer beweisen, dass das Produkt einen Mangel hat und dieser nicht durch unsachgemäßen Gebrauch oder normalen Verschleiß entstanden ist. Nur bei B2C Verträgen wird in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf wird die Beweislast umgekehrt, und muss der Verkäufer die Mangelfreiheit beweisen.

Herstellergarantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung gibt es in den Niederlanden die Fabrik- oder Herstellergarantie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Garantie des Herstellers. Es steht dem Hersteller frei, selber zu bestimmen, welche Schäden und Reparaturen unter die Garantie fallen und welche nicht. Auch die Dauer bestimmt der Hersteller selber. Eine Garantie bietet daher nicht immer einen Komplettschutz. Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und kann diese weder einschränken noch ausschließen.

Schlussfolgerung

Ein niederländischer Verkäufer haftet theoretisch während der gesamten Lebensdauer eines Produkts für Mängel an den durch ihn verkauften Produkten. Allerdings muss der Käufer Mängel rechtzeitig rügen, sonst verliert er seine Gewährleistungsrechte. Eine Herstellergarantie ist ein „Extra“ und besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.

Haben Sie Fragen zu Gewährleistungsrechten oder Garantien? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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