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Kranke (ehemalige) Arbeitnehmer führen zu hohen Kosten

Kontrollieren Sie die Entscheidungen über die Zahlung einer staatlichen Erwerbsunfähigkeitsleistung (nach dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen („Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen“; kurz: WIA; hiernach auch: die „WIA-Leistung“) auch wenn das Ergebnis lautet: Es wird keine WIA-Leistung gezahlt.

Kranke (ehemalige) Arbeitnehmer kosten Arbeitgeber viel Geld. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts beträgt in den Niederlanden zwei Jahre und eine anschließend gewährte WIA-Leistung wird auf viele Arbeitgeber abgewälzt. Deshalb ist es wichtig, die Entscheidungen in Bezug auf eine WIA-Leistung genau zu kontrollieren. Jedoch sind Arbeitgeber in diesem Punkt etwas zurückhaltend, denn man möchte dem Arbeitnehmer die Leistung nicht „wegnehmen“. Allerdings ist ein Behalt der Leistung ohne finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber in vielen Fällen möglich, auch wenn die WIA-Leistung zu Unrecht gezahlt wird.

Finanzielle Folgen von Entscheidungen über WIA-/WGA-Leistungen
Große und mittelgroße Arbeitgeber werden dann finanziell „getroffen“, wenn (ehemalige) Arbeitnehmer eine WIA-Leistung erhalten. Gesetzlich versicherte (mittel)große Unternehmen erfahren dies durch einen Kostenanstieg. Dieser Kostenanstieg besteht aus einer Anhebung der unterschiedlichen Prämien für die Wiedereingliederung zwei Jahre später. Bei Privatversicherten gestaltet sich dies anders, aber auch sie erfahren finanzielle Nachteile.

Die Folgen können über Jahre (manchmal bis zu 10!) andauern, was zu erheblichen finanziellen Schäden führt. Am höchsten sind diese „Schäden“ in den ersten Jahren. Aufgrund des WIA kommen (ehemalige) Arbeitnehmer zuerst oftmals für die sogenannte entgeltorientierte WGA-Leistung (Wiedereingliederungsregelung für Teilerwerbsfähige) in Betracht, die mehrere Jahre gezahlt werden kann.

Prüfen Sie WIA/WGA-Entscheidungen
Mittelgroße und große Arbeitgeber haben deshalb ein berechtigtes Interesse daran zu prüfen, ob eine Leistung auf Grundlage des WIA zurecht gezahlt wird. Wichtig ist auch, ob die richtige WIA-Leistung gezahlt wird. Für die WGA-Leistung (Leistung für Teilerwerbsunfähige oder vollständig aber nicht dauerhaft Erwerbsunfähige) nämlich ist der Arbeitgeber finanziell verantwortlich, aber nicht für die IVA-Leistung (Leistung bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit). Außerdem ist die IVA-Leistung höher als die WGA-Leistung.

Arbeitgeber und (ehemalige) Arbeitnehmer profitieren also beide, wenn sich herausstellen sollte, dass das UWV („Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen“, der niederländische Leistungsträger für Arbeitnehmerversicherungen) eine IVA-Leistung zu Unrecht verweigert hat.

Was bedeutet es eigentlich im gegenteiligen Fall, wenn das UWV zu Unrecht eine WIA-Leistung gestattet? Wird dem Arbeitnehmer nachträglich rückwirkend seine Leistung entzogen? Das ist nicht der Fall. Eine Herabsetzung oder Änderung der Leistung findet nicht eher statt als sechs Wochen nach einer Entscheidung über eine Beschwerde oder Klage (Artikel 117 WIA). Falls dieser Zeitpunkt vor dem Zeitpunkt liegt, an dem die entgeltorientierte WGA-Leistung ablaufen würde, gilt nachträglich zu Gunsten des Leistungsempfängers die ursprüngliche Leistungsdauer. Letzteres entstammt einer Ende letzten Jahres verkündeten Entscheidung des zuständigen Klageinstanz, dem Centrale Raad van Beroep.

Entscheidung des Centrale Raad van Beroep
Der Centrale Raad van Beroep hat entschieden, dass im Falle einer vom UWV gestatteten entgeltorientierten WGA-Leistung nach dem WIA der (ehemalige) Arbeitnehmer diese Leistung behält, auch wenn in einem Beschwerde- oder Klageverfahren festgestellt wird, dass die WIA-Leistung zu Unrecht gezahlt wurde. Auch in dem Fall gilt Artikel 56.2 WIA, der vorschreibt, dass diese Leistung nicht vor Ablauf der entgeltorientierten Phase abläuft.

Aber bedeutet dies jetzt, dass es für einen Arbeitgeber keinen Unterschied macht, ob er Beschwerde einreicht, weil die entgeltorientierte WGA-Leistung sowieso Bestand hat? Sicher nicht. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitnehmer eigentlich nicht für eine entgeltorientierte WGA-Leistung in Betracht hätte kommen dürfen, er aber seine Leistung dennoch bezieht, muss man berechtigterweise davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die unvermeidbaren finanziellen Folgen in dem Fall auf das UWV abwälzen könnte.

Ergebnis
 Kurz gesagt: Eine erfolgreiche Beschwerde oder Klage gegen eine gestattete WIA-Leistung führt in vielen Fällen zu einer erheblichen Kostenersparnis für Arbeitgeber, wobei (ehemalige) Arbeitnehmer oft keine finanziellen Nachteile haben, sicher nicht rückwirkend. In bestimmten Fällen könnte dies für Arbeitnehmer sogar finanziell vorteilhaft sein.

Bei Fragen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Erik Hollander

 

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