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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KienhuisHoving advocaten en notarissen

Hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Gerichts Overijssel, Niederlassung Almelo, am 10 Februar 2015.

1. KienhuisHoving advocaten en notarissen ist der Handelsname von KienhuisHoving N.V., mit Sitz in Enschede, im niederländischen Handelsregister eingetragen unter der Nummer 08124589, und dortiger Geschäftsstelle an der Anschrift am Pantheon 25, 7521 PR Enschede. Unter Aufträgen im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Verträge, die mit KienhuisHoving N.V. zustande kommen, verstanden.

2. Partner im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Personen, die indirekt Aktien an der KienhuisHoving N.V. halten. Eine Liste der Partner kann bei KienhuisHoving N.V. eingesehen werden.

3. Alle Aufträge werden ausschließlich an KienhuisHoving N.V. erteilt, die damit als alleiniger Auftragnehmer gilt. Zwischen dem Auftraggeber und der Person, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses zur KienhuisHoving N.V. den Auftrag ausführt (wie auch ein Partner) oder in die Ausführung involviert ist, kommt kein Vertrag zustande, auch nicht, wenn der Auftrag im Hinblick auf die Ausführung durch diese Person im Sinne von Artikel 7:404 Burgerlijk Wetboek (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt wird. Die Bestimmungen der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) werden ausgeschlossen. Der Auftrag enthält die Befugnis, um namens und für Rechnung des Auftraggebers im Rahmen des Auftrags Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

4. Wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist, sind die Kostenrechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Ablauf dieser Frist begründet den Verzug, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Werden Kostenrechnungen nicht innerhalb dieser Frist beglichen, schuldet der Auftraggeber über den ausstehenden Betrag, bis zum Tag der vollständigen Begleichung, Vertragszinsen, die den gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a Burgerlijk Wetboek (Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) entsprechen. Bleibt die Bezahlung nach einer ersten Mahnung aus, schuldet der Auftraggeber alle (außer)gerichtlichen Inkassokosten, die mindestens 15% des Rechnungsbetrages betragen, wobei der Mindestbetrag € 100,-- beträgt. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, gilt die gesetzliche Regelung für (außer)gerichtliche Inkassokosten. Werden Kostenrechnungen oder Vorschüsse nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen, kann KienhuisHoving N.V. ihre Tätigkeiten einstellen ohne für die Folgen haftbar zu sein.

5. Jede Haftung der KienhuisHoving N.V. und jede Haftung einer Person, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses zur KienhuisHoving N.V. den Auftrag ausführt (wie auch ein Partner) oder in die Ausführung involviert ist, ist auf den Betrag beschränkt, der im vorliegenden Fall durch die von KienhuisHoving N.V. abgeschlossene(n) Berufshaftpflichtversicherung(en) ausbezahlt wird zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung gemäß der/n betreffenden anwendbaren Police(n), jedoch unbeschadet der Bestimmung des letzten Satzes dieses Artikels.

Kopien der aktuellen Policen nebst Bedingungen können bei KienhuisHoving N.V. eingesehen werden. Wenn aus welchem Grund auch immer aus der vorgenannten Versicherung keine Auszahlung stattfinden sollte, gilt, dass jede Haftung auf einen Betrag von € 30.000,-- oder, wenn das Honorar exklusive MWST, das für die Ausführung des Auftrags, mit dem der Anspruch zusammenhängt, höher ist als € 30.000,-- exklusive MWST, auf einen Betrag in Höhe dieses bezahlten Honorars mit einem Höchstbetrag von € 200.000,-- beschränkt.

6. Die in Artikel 5 bezeichnete Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass KienhuisHoving N.V. für das nicht ordnungsgemäße Funktionieren der bei der Ausführung des Auftrags benutzten Apparatur, Software, Datenbestände oder anderer Gegenstände, dies ohne Ausnahme, haftet. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn eine E-Mail nicht richtig oder nicht vollständig übertragen und/oder empfangen wird. Der Auftraggeber erteilt KienhuisHoving N.V. das Recht, um mit ihm und Dritten zu kommunizieren, wobei er sich dessen bewusst ist, dass die Vertraulichkeit von per E-Mail übersandten Informationen nicht gewahrt ist.

7. KienhuisHoving N.V. haftet nicht für Pflichtverletzungen der von ihr im Rahmen der Ausführung eines Auftrags einbezogenen Dritten. Der Auftraggeber ermächtigt KienhuisHoving N.V. dazu, allgemeine Geschäftsbedingungen (gegebenenfalls mit Haftungsbeschränkungen) von diesen Dritten zu akzeptieren, auch für den Auftraggeber und in seinem Namen, und er stellt KienhuisHoving N.V. frei von Ansprüchen dieser Dritte im Zusammenhang mit Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber diesen Dritten.

8. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch zugunsten derjenigen, die einen Auftrag eines Auftraggebers an KienhuisHoving N.V. aufgrund eines Rechtsverhältnisses zur KienhuisHoving N.V. ausführt oder in die Ausführung involviert sind, unter denen insbesondere auch alle Rechtsanwälte, Notare, Notaranwärter und alle sonstigen Personen, die bei, für oder im Namen von KienhuisHoving N.V. tätig sind, direkt oder indirekt, gegebenenfalls als Partner, sowie Dritte, die durch KienhuisHoving N.V. hinzugezogen wurden.

9. Das Rechtsverhältnis zwischen der KienhuisHoving N.V. und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Streitigkeiten werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk des Sitzes von KienhuisHoving N.V. entschieden.

10. Falls einem Auftraggeber eine Übersetzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen übersandt worden ist, ist die niederländische Fassung entscheidend.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KienhuisHoving advocaten en notarissen (pdf)

 

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