Artikel gepostet am 6 Januar 2017
Der Newsletter German Desk, Ausgabe Januar 2017, ist erschienen
In diesem Newsletter finden Sie nähere Informationen zu dem Rechtsinstitut „Turbo-Liquidation“ und zu der Frage, ob und was Sie als abgewiesener Bewerber in einem Vergabeverfahren in zweiter Instanz noch ausrichten können, wenn die ausschreibende Stelle im Anschluss an das erstinstanzliche Verfahren den Vertrag bereits geschlossen hat.