Artikel gepostet am 12 Juli 2022
Wenn aus GmbH und B.V. eins wird - Wirtschaft Aktuell
Unternehmen, die verstärkt international tätig sind, gründen nicht selten auch eine eigene Niederlassung im Ausland. Die Rechtsform, nach der der Standort jenseits der Heimatgrenze gegründet wird, kann dabei je nach Land variieren. In der Niederlanden wird aus der deutschen „GmbH“ eine niederländische „B.V.“. Um steuerrechtlich nicht den Überblick zu verlieren, können deutsche und niederländische Unternehmen eine sogenannte grenzüberschreitende Verschmelzung zwischen GmbH und B.V. beantragen. Was es dabei zu beachten gibt, erklären Mariëlle Kisfeld-Mommer und Harold
Oude Smeijers, beide Steuerberater der Kanzlei KroeseWevers in Oldenzaal, sowie Rechtsanwalt Dr. Arjen Westerdijk und Notar Matthijs van Rozen von der Kanzlei KienhuisHoving in Enschede für Wirtschaft aktuell.