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Das Coronavirus

Aus verschiedenen Rechtsgebieten bekommen Sie von uns einen Überblick über die Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich bieten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne weiter. Vielleicht gibt es aber auch Dinge, die Sie selbst in die Hand nehmen können? Hier erfahren Sie mehr.

Eilgesetz zu Online-Versammlungen

In einer früheren Ausgabe unseres Newsletter German Desk Spezial wurde schon einmal thematisiert, ob in diesen Corona-Zeiten Gesellschafterversammlungen auch online abgehalten werden können. Das niederländische Parlament hat dazu vor Kurzem ein spezielles Eilgesetz verabschiedet. Lesen Sie hier weiter.

M&A-Transaktionen in Zeiten von Corona

Die Coronakrise hat große Auswirkungen auf die Welt der Unternehmensübernahmen. Den an einer M&A-Transaktion beteiligten Parteien wird empfohlen, sich daran entsprechend vertraglich anzupassen. Lesen Sie hier weiter.

Höhere Gewalt bei Vertragserfüllung?

Es gibt viele Fragen über die Verpflichtung zur Vertragserfüllung in den Fällen, in denen das infolge des Ausbruchs des Coronavirus nicht gut möglich ist. Wie ist die rechtliche Lage einer Partei, die infolge des Coronavirus ihren Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht nachkommt? Lesen Sie hier weiter.

Folgen für Gesellschafterversammlungen?

Die in den Niederlanden durchgeführten Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus schränken auch die Möglichkeit zur Abhaltung einer (physischen) Gesellschafterversammlung bei der B.V. stark ein.
Dies gilt selbstverständlich auch für Mitgliederversammlungen bei Vereinen. Wenn die Gesellschafterversammlung dennoch stattfinden soll, könnte man diese doch einfach digital durchführen, oder?
Aber ist das ohne weiteres überhaupt zulässig? Lesen Sie hier weiter.

Folgen für Mieten im Einzelhandel

Ihr Betrieb muss vom einen auf den anderen Tag, gegebenenfalls auf Anordnung des Staates, wegen des Coronavirus (vorübergehend) schließen. Die Folge: kein Umsatz. Oder Sie werden, wenn Sie Ihren Betrieb schon nicht schließen (müssen), mit sinkenden Umsätzen bis zu 70 % konfrontiert. Und das, während Ihre Fixkosten wie Personalkosten, Steuern, Miete usw. unvermindert weiterlaufen. Offenkundig ist, dass Sie dies finanziell nicht lange werden durchhalten können. Eine Insolvenz ist dann kein unrealistisches Szenario mehr. Lesen Sie hier weiter.

Soforthilfe für den Erhalt von Arbeitsplätzen

Im Rahmen der Coronakrise hat das niederländische Ministerium für Soziales und Arbeit („Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid“) Klarheit über die Soforthilfe als Übergangsmaßnahme für den Erhalt von Arbeitsplätzen (hier: „Noodmaatregel Overbrugging Werkbehoud“; kurz: „NOW“) geschaffen. Die wichtigsten Bedingungen und Fallstricke der Regelung erläutern wir Ihnen im Folgenden. Seit dem 6. April 2020 können Sie sich an das UWV (etwa: Agentur für Arbeit) wenden und Ihren Antrag einreichen. Sollten Sie bei dem Ausfüllen des Antrags Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Lesen Sie hier weiter.

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