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Arbeitsrecht

Die Praxisgruppe Arbeitsrecht beschäftigt sich mit allen Aspekten des Arbeitsrechts.

Dabei geht es somit nicht nur um die Anfechtung oder Befürwortung von Entlassungen. Im Gegenteil: Die Spezialisten befassen sich mit den verschiedensten Fällen. Praktische und schnelle Lösungen sind das Bestreben, sowohl in der Beratungs- als auch in der Prozesspraxis. Diese Praxisgruppe zählt verschiedene Unternehmen und (staatliche) Einrichtungen zu ihren Mandanten, unterstützt regelmäßig aber auch Arbeitnehmer.

Die Praxisgruppe Arbeitsrecht richtet sich auf die folgenden Fachgebiete:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • individuelles und kollektives Kündigungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitsrecht bei Verschmelzungen und Übernahmen
  • WWZ
  • Mitbestimmungsrecht
    Rentenansprüche.

Spezialisten Arbeitsrecht

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