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Bildungsrecht

Unter dem Nenner 'Bildungsrecht' arbeiten wir an sehr unterschiedlichen Fällen mit der Bildung als rotem Faden.

Wir vertreten die Schulen in ihren Kontakten zu den Behörden. Auch beraten wir Kommunen bei ihren Verhandlungen mit den Einrichtungen beispielsweise über Gebäude, Budgets oder die Gründung einer neuen Schule. Wir vertiefen uns in Rentenangelegenheiten und Arbeitskonflikte. Wir unterstützen Schüler, Studenten oder Eltern, wenn in ihrem Verhältnis zur Bildungseinrichtung ein Problem entsteht. Häufig geht es um prekäre Angelegenheiten, weil die Bildung von ihrer Art her Menschenwerk ist. Dieses Themenfeld steht in der Gesellschaft in großem Interesse, da Artikel 23 des niederländischen Grundgesetzes, der die Freiheit der Bildung regelt, nicht mehr für jeden selbstverständlich ist.

Dies verlangt eine Spezialisierung und breite Orientierung. Beim Bildungsrecht kommen Fachgebiete wie Verwaltungsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Beamtenrecht zusammen, während die Bildungsgesetzgebung jedem dieser Teilgebiete ein eigenes Profil gibt. Öffentliche und besondere Bildung haben ihre eigenen Merkmale, und es ist gut zu wissen, dass die Praxisgruppe Bildungsrecht deren Finessen und prekären Aspekte kennt.

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