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Immobilien- und Gebietsentwicklung

In dieser Praxisgruppe beraten wir unsere Mandanten, auf der Schnittebene des öffentlichen und zivilen Rechts, über alle Aspekte der (Neu-)Entwicklung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien. Dies erstreckt sich auf konkrete Projekte und reicht bis hin zur Einrichtung vollständiger Gebiete mit verschiedenen Funktionen.



Wir betreuen Mandanten sowohl bei der Projektentwicklung als auch bei der (Neu-)Entwicklung von Neubaustandorten und -gebieten. Dabei ist an die Erstellung und Beurteilung von Absichtserklärungen und Kooperationsverträgen mit Behörden und Entwicklungsgesellschaften, die Beratung über Bodenbewirtschaftungsverträge und Nutzungspläne, die Beurteilung von Kaufverträgen usw. zu denken.

Neben dieser Beratungspraxis vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Verfahren bei Zivilgerichten über Streitigkeiten, die bei der Erfüllung von Verträgen in Bezug auf die Immobilien- und Gebietsentwicklung entstehen können. Auch für spezialisierte rechtliche Unterstützung auf dem Gebiet des Enteignungsrechts und des Gesetzes über das Vorkaufsrecht von Kommunen sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Unsere Kanzlei verfügt außerdem über spezialisierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Umgebungsrechts. So können wir auch die für ein bestimmtes Entwicklungsprojekt notwendige(n) räumliche(n) Beschlussfassung und Verfahren betreuen. Sie können sich ferner mit Fragen über Ausschreibungen und staatliche Beihilfen, die mit Ihrem Entwicklungsprojekt zusammenhängen, an uns wenden. Wir bieten Ihnen damit eine umfassende Abwicklung und Koordinierung Ihrer rechtlichen Fragen auf dem Gebiet der Immobilien- und Gebietsentwicklung.

Klicken Sie auf eines der folgenden Rechtsgebiete, wenn Sie einen Anwalt suchen, der spezialisiert ist in Umgebungsrecht, Ausschreibungsrecht oder staatliche Beihilfen.

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