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Umgebungsrecht

Umgebungsrecht bezieht sich auf die Nutzung von Böden und Gebäuden, die Raumverteilung und die Gestaltung des Lebensumfelds.

Unsere Anwälte befassen sich u.a. mit Bebauungsplänen, Bodenbewirtschaftungsplänen, Umweltverträglichkeitsstudien, Bau- und Umweltgenehmigungen, Natura 2000-Gebieten, Luftqualität, Lärmbelästigungen, Denkmalgenehmigungen, Durchsetzung von Vorschriften und Planungsschäden.

Die Tätigkeiten der Umgebungsrechtsanwälte umfassen Beratungen über das Führen verschiedener rechtlicher Verfahren. Ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeiten bezieht sich auf die Beratung bei umfangreichen komplexen Projekten, wie der Realisierung von Wohnvierteln, Gewerbe- und Industriegebieten, der Entwicklung von Naturschutz- und Erholungsgebieten, Stadien, Flughäfen und Infrastruktur. Unsere Anwälte sorgen dabei dafür, dass die benötigten Beschlussfassungsverfahren angemessen durchlaufen werden.

Dabei geht es um die Festlegung einer passenden rechtlich-strategischen Vorgehensweise, wobei die verschiedensten gesellschaftlichen und politischen Interessen berücksichtigt werden. Unsere Mandantschaft besteht u.a. aus (halb-) staatlichen Einrichtungen, Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Architekten und Privatpersonen.

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