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Vertrags-, Prozess- & Haftungsrecht

Sie werden immer häufiger mit Gesetzen und Vorschriften konfrontiert. Der Bedarf an Rechtsberatung wird daher immer wichtiger.

Wir helfen Ihnen gern bei Gerichtsverfahren oder besser noch bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Lieber beraten wir Sie natürlich im Voraus darüber, wie Vereinbarungen am besten festgelegt werden können. Vorbeugen ist schließlich besser als Heilen. Wir unterscheiden uns durch unsere lösungsorientierte und praktische Einstellung.

Die Anwälte im Vertrags-, Prozess- und Haftungsrecht sind in den folgenden drei Hauptbereichen tätig:

Vertragsrecht
Die Anwälte beraten über und beurteilen Verträge und allgemeine Geschäftsbedingungen. Wenn Maßarbeit gewünscht ist, verfassen sie den Vertrag oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie. Lesen Sie hier, bei welchen Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen wir Ihnen helfen können.

Prozessrecht
Die Anwälte beraten über und führen Zivilverfahren bei Gerichten und Schiedsgerichten. Sie behandeln Fälle auf dem Gebiet des Pfändungs- und Vollstreckungsrechts.

Haftungsrecht
Die Anwälte beraten über und beurteilen Haftungsfälle. Dies umfasst auch Angelegenheiten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts und des zivilen Umweltrechts. Lesen Sie hier, bei welchen Haftungsfragen wir Ihnen u.a. helfen können.

Die Anwälte des Vertrags-, Prozess- und Haftungsrechts sind gern bereit, Sie genauer über die Angelegenheiten zu informieren, die sie für Sie behandeln können.

Spezialisten Vertrags-, Prozess- & Haftungsrecht

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