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Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht geht es um Fälle, an denen der Staat beteiligt ist.

Beispiele sind die Änderung eines Bebauungsplans, die Beantragung einer Umgebungsgenehmigung sowie Enteignungen. Aber auch wenn ein Zwangsgeld auferlegt wurde, weil gegen Genehmigungsvorschriften oder den Baubeschluss verstoßen worden sein soll, spielt das Verwaltungsrecht eine Rolle. Sowohl für Privatpersonen als auch für die (halb-) staatlichen Einrichtungen stehen unsere Verwaltungsrechtsanwälte stets zur Verfügung.

Das Verwaltungsrecht umfasst ein breites Gebiet. Dies wird klar, wenn wir die Fachbereiche dieser Praxisgruppe auflisten:

  • räumliches Verwaltungsrecht (Raumordnungsrecht, Umgebungsrecht (sog. Umgebungsgenehmigungen für den Bau, einschließlich der Errichtung und Änderung einer;
  • Einrichtung (vgl. Bauvorbescheid)), Naturschutzrecht, Bodenpolitik, Vorzugsrecht, Enteignungsrecht), Umweltrecht, Lärmbelästigung, Bodenschutz
    Staatshaftungsrecht und von Behörden geschlossene Verträge/Bewirtschaftungsverträge
    Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsrecht allgemein;
  • internationales und europäisches Verwaltungsrecht;
  • verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsgebiete wie Agrarrecht, Gesundheitsrecht, Denkmalschutzgesetzgebung, Gesetzgebung auf dem Gebiet des Bergbaus (Förderung mineralischer Rohstoffe), öffentlicher Bereich (Straßengesetzgebung), Verkehrsrecht, Lebensmittelsicherheit (Warengesetz u.a.), Wohnungswesen, Wasser- und Wasserwirtschaftsrecht u.Ä..

Ferner befasst das Verwaltungsrecht sich mit:

  • Genehmigungserteilung, Durchsetzung und Überwachung von Vorschriften
  • Subventionen
  • Öffentlichkeit der Verwaltung
  • Integritätsbeurteilungen
  • Vorschriften auf dem Gebiet des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie Veranstaltungen
  • besonderen Gesetze
  • Verwaltungsprozessrecht

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