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Mietrecht

Die Praxisgruppe Mietrecht berät bei und führt Prozesse zu Rechtsfragen, die häufig von Wohnungsgenossenschaften, Kommunen, Projektentwicklern, Bauunternehmen, Anlegern und anderen professionellen Vermietern gestellt werden.

Die Spezialisten innerhalb der Praxisgruppe Mietrecht unterstützen Sie u.a. bei:

  • der Beratung über und Verfassung von Absichtserklärungen;
  • der Verhandlung über Mietbedingungen;
  • der Erstellung von (Unter-)Mietverträgen oder Nutzungsverträgen;
  • Mieterstreitigkeiten (u.a. Mietzinsinkasso, ungestörte Mietnutzung, Belästigungen, Mängel);
  • Aktualisierung von Hausordnungen;
  • Mietzinserhöhungen;
  • Wartungsverträgen;
  • Renovierung und Abriss;
  • Fragen von Eigentümergemeinschaften;
  • Hausbesetzung;
  • Beendigungs- und Räumungsverfahren.

Verpächter von Bauernhöfen und Agrarflächen werden u.a. bei Pachtzinserhöhungen, bei Diskussionen mit dem Pächter über Wartungsfragen, aber auch bei Pachtbeendigungsstreitigkeiten und bei Diskussionen über Quoten unterstützt.

Die Spezialisten beraten und führen auch Prozesse über damit zusammenhängende Fragen wie Verkauf von vermieteten oder verpachteten unbeweglichen Sachen, Erbpacht, Agrargesellschaften, Nachbarnrecht und Grunddienstbarkeiten.

Die primäre Zielgruppe der Praxisgruppe sind Vermieter und Verpächter. Selbstverständlich werden auch Mieter und Pächter unterstützt, sofern nicht gegen bestehende Geschäftspartner aufgetreten werden muss. Gelegentlich werden auch Mieter von Wohnflächen unterstützt.

Wünschen Sie weitere Informationen? Setzen Sie sich dann mit einem unserer Mietrechtspezialisten in Verbindung. Wir sind gern zu einem Gespräch mit Ihnen bereit.

Spezialisten Mietrecht

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