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Umweltrecht

Ziviles Umweltrecht und öffentliches Umweltrecht

Die zivilrechtliche Umweltrechtspraxis richtet sich u.a. auf Bodenverunreinigungen. Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der zivilrechtlichen Umwelthaftung bestehen aus der Beratung bei Kauf und Verkauf von verunreinigten Geländen, bei der Neuentwicklung verunreinigter Standorte, der Erstellung von Verträgen, in denen die Risiken von - und die Haftung für - Bodenverunreinigungen geregelt werden.

Die Tätigkeiten auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Umweltrechts bestehen u.a. aus der Betreuung von Unternehmen bei der Einreichung eines Umweltgenehmigungsantrags oder eines Antrags auf Änderung der Genehmigungsvorschriften. Ferner führen wir verwaltungsrechtliche Verfahren im Falle von Beschwerden gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen, verursacht durch ein Unternehmen. Wir führen auch Verfahren gegen staatliche Maßnahmen im Falle von vermeintlichen Umweltverstößen - oder wir unterstützen Sie in solchen Verfahren.

Unsere Mandanten sind (halb-)staatliche Einrichtungen, Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Umweltämter und Privatpersonen.

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